Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Mai 2018

 

AGB Beratungsleistung

 

maixpartner IT-Consulting (im folgenden maixpartner) ist ein auf IT-Lösungen spezialisiertes Systemhaus. Soweit im Zusammenhang mit dem Anbieten und Erstellen von IT-Lösungen Beratungsleistungen einhergehen oder gesondert erbracht werden, geschieht dieses nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

 

1. Beratungsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht; auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz der IT-Lösung, insbesondere der notwendigen Zusammensetzung der Hard- und Software vorgenommen. Eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ist damit nicht verbunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass maixpartner sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von maixpartner als erforderlich angesehen werden.

 

2. maixpartner verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Personen und Firmen, die maixpartner im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt geworden sind. Soweit maixpartner bei der Durchführung dieses Vertrages Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wird maixpartner diese ebenfalls streng vertraulich behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der geforderten Beratungsleistungen verwenden. Die Unterlagen werden nach Abschluss der Beratungsleistung dem Kunden unverzüglich ausgehändigt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten ist Jörn Prochnow, Geschäftsführer der Firma maixpartner-IT-Consulting, Burtscheider Straße 23, 52064 Aachen. Die Firma maixpartner erhebt und verwendet Ihre Daten ausschließlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Danach unterliegen alle Informationen einem besonderen Schutz, die sich Ihrer Person zuordnen lassen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschrift). maixpartner IT-Consulting erhebt diese Daten ausschließlich zur Wahrung unseres berechtigten Interesses bei der Auftragsabwicklung. Wir schützen Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter durch Passwörter, Firewall und Zugangskontrollen zu unseren Geschäftsräumen. Sie haben das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerruf. Auf Anfrage informieren wir Sie über Ihre persönlichen Daten, die bei uns gespeichert sind. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Sie können auch jederzeit die Löschung Ihrer persönlichen Daten verlangen. Wenden Sie sich dazu an unseren Geschäftsführer prochnow@maixpartner.de.

 

3. Ist zwischen dem Kunden und maixpartner eine Vergütung vereinbart, gelten die nachfolgenden Bedingungen: Alle Preisangaben sind Bruttoangaben, eine Ausweisung der Mehrwertsteuer ist nicht möglich. Im Verzugsfalle ist maixpartner berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber maixpartner nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

 

4. maixpartner haftet unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn maixpartner diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

 

6. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sofern Schriftform vereinbart ist, genügen elektronische oder Textform dieser nicht. Mitarbeiter der maixpartner sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen nicht berechtigt. Eine von den im Auftragsformular und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann maixpartner daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter der maixpartner schriftlich bestätigt wurde.

 

AGB für den Kauf von Hard- und Software

 

1. Vertragsgegenstand:

Gegenstand der Vereinbarung ist die im Auftragsformular bezeichnete Hardware sowie die zugehörige Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff „Hardware“ schließt im folgenden solche Programme mit ein. Soweit im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Hardwarekauf gesonderte Beratungsleistungen von maixpartner in Anspruch genommen werden, erbringt maixpartner diese Beratungsleistungen nur nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistung. Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen auf der erworbenen Hardware durch die maixpartner sowie die Anleitung und Schulung von Bedienpersonal sind gesondert zu vereinbaren. Die Wartung der Hardware durch maixpartner ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

 

2. Lieferzeit und Lieferung:

Die Hardware wird zum vereinbarten Termin von maixpartner vor Ort bereitgestellt, sofern keine gesonderte Regelung bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Die Hardware wird dem Kunden auf Wunsch durch Übergabe an einen Lieferanten geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lieferwerk, das Lager von maixpartner oder deren Geschäftslokal verlassen hat. Die Gefahrtragung bleibt hiervon unberührt. Die Versendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Ist die von maixpartner geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder nicht zu vertretende Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten der maixpartner – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist maixpartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung unterrichtet wird. maixpartner wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.

 

3. Mängelansprüche:

Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht eignet. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Beschränkt sich der Mangel auf einen abgrenzbaren Bestandteil der Hardware, so beschränkt sich die Ersatzlieferung auf diesen Hardwarebestandteil. Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Hardware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist maixpartner hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern maixpartner den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen. Garantiezusagen bezüglich der Hardware – mit Ausnahme derer der Hersteller – lässt maixpartner nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden. Soweit über Hardwareprodukte selbständige Gewährleistungsverträge zwischen dem Kunden und dem Hersteller vereinbart werden, berühren diese das Verhältnis zwischen dem Kunden und maixpartner nicht. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit der Ablieferung der Hardware beim Kunden. Gegenüber Kaufleuten bleiben im Falle beiderseitigen Handelskaufes die Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

 

4. Haftung:

maixpartner haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet maixpartner nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist summenmäßig beschränkt auf das Dreifache des Bestellvolumens. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet maixpartner nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

5. Vergütung:

Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttoangaben. Eine Ausweisung der gesetzlicher Mehrwertsteuer findet nicht statt. Der Kunde zahlt den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

6. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Hardware verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche der maixpartner Eigentum der maixpartner. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der maixpartner stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgange weiter zu veräußern, sofern dies seinem Handelsbetrieb entspricht. Der Kunde tritt maixpartner bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die maixpartner nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Kunden gegen dessen Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und maixpartner vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis der maixpartner, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. maixpartner verpflichtet sich jedoch, die Forderung solange nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht maixpartner der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und maixpartner vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. maixpartner verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt. Sofern maixpartner Wechsel als Zahlungsmittel entgegennimmt, besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis fest steht, dass maixpartner aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der abgetretenen Forderungen beim Kunden eingehende Wechsel werden hiermit an maixpartner abgetreten indossiert. Der Kunde verwahrt die indossierten Wechsel für maixpartner.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn maixpartner diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sofern Schriftform vereinbart ist, genügen elektronische oder Textform dieser nicht.

 

Mitarbeiter von maixpartner sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen nicht berechtigt. Eine von den im Auftragsformular und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann maixpartner daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter der maixpartner schriftlich bestätigt wurde.

 

Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

 

Als Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz von maixpartner vereinbart.

 

 

Konzept & Design: maixpartner IT-Consulting   © Jörn Prochnow, 2018

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